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Schulhöfe in den Sommerferien
zum Spielen freigegeben

Das Schulverwaltungsamt weist anlässlich der bevorstehenden Sommerferien darauf hin, dass folgende Schulhöfe und Schulsportplätze von allen Kindern, soweit keine Sonderregelungen bestehen (entsprechende Hinweisschilder sind vorhanden), werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen benutzt werden können:

In Zuffenhausen

  • Park-Realschule, Marconistraße 65

  • Rosenschule, Markgröninger Straße 38

In Rot

  • Ernst-Abbe-Schule, Schule für Sehbehinderte, Rotweg 127: hier ist nur der Sportplatz freigegeben!

  • Silcher- und Haldenrainschule, Schwabbacherstraße 25.


08.08.2006

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