Unter der Rubrik „Neues im Recht“ informiert die Rechtsanwaltskanzlei Steinecke, in loser Folge über Gesetzesänderungen und neuere Entwicklungen im Bereich des Rechts für die Bürger des Stadtteils.
Wichtige Änderungen zum 1.1.2007: Teil 4 Verbraucherschutz und Justiz
Mehr Verbraucherschutz beim Telefonieren
Durch Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften wird der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern erschwert.
Bei Werbung für Diensterufnummern, wie zum Beispiel Auskunftsdiensten, muss der Preis deutlich lesbar sein. Auch bei 0137-Rufnummern, den sogenannten Televote-Rufnummern, muss angesagt werden, was das Gespräch gekostet hat.Vermittelt ein Auskunftsdienst ein Gespräch weiter, besteht ebenfalls eine Preisansagepflicht.
Unternehmen, die Abonnementverträge über so genannte Kurzwahlrufnummern anbieten, haben erweiterte Pflichten. Wer zum Beispiel Klingeltöne oder Sportinformationen anbietet, muss dem Verbraucher zunächst die grundlegenden Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Erst nach einer weiteren Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Zusätzlich kann der Kunde einen Hinweis verlangen, wenn die geschuldete Summe aus dem Vertragsverhältnis 20 Euro im Monat überschreitet. Bei sonstigen Kurzwahldiensten (Einzel -SMS) ist bei Angeboten ab zwei Euro der Preis vor Abschluss des Vertrages anzuzeigen.
Strengere Regelungen beim Tabakkauf am Automaten
Vom 1. Januar 2007 an sind Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich. Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet, mit dem die Benutzer nachweisen, dass sie älter als 16 Jahre sind.
Kostenlose Rücknahme von Altfahrzeugen
Seit dem 1. Juli 2002 müssen Hersteller oder Importeure von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen ihre nach diesem Datum in Verkehr gebrachten Fahrzeuge kostenlos von den Letzthaltern zurücknehmen. Seit dem 1. Januar 2007 gilt das auch für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2002 auf den Markt gekommen sind.
Zweites Justizmodernisierungsgesetz
Mit dem Zweiten Justizmodernisierungsgesetz sollen Gerichtsverfahren zügiger abgeschlossen werden und weniger kosten. Bürgerinnen und Bürger sollen schneller zu ihrem Recht kommen und die Arbeit der Rechtsanwender im Justizalltag soll erleichtert werden. Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das nahezu alle Bereiche der Justiz betrifft. Neben gewichtigen inhaltlichen Änderungen des geltenden Rechts sind eine Vielzahl kleinerer Korrekturen und Ergänzungen vorgesehen, die insgesamt 27 Gesetze betreffen. Im Strafrecht wird der Opferschutz sowohl gegenüber Erwachsenen als auch gegenüber jungen Tätern gestärkt. Durch praxisnahe Bestimmungen wird mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahrensrecht erreicht. Richterinnen und Richter erhalten mehr Möglichkeiten der flexiblen und situationsgerechten Reaktion auf weniger schwer wiegende Straftaten
Mehr Effizienz in Zivilprozessen und bei Zwangsvollstreckungen, wird unter anderen durch Änderung der Regelungen über den Sachverständigenbeweis, Stärkung von Verfahrensrechten und durch zahlreiche kostenrechtliche Änderungen erreicht.
Rechtliche Fragen? Wir beraten Sie gern in unseren neuen Büroräumen, in der Langobardenstr.1 (Eingang Ludwigsburger Str.), 70435 Stuttgart-Zuffenhausen, unweit des Kelterplatzes. (Tel. 0711-8062854)
Rechtsanwaltskanzlei Thoralf Steinecke (Magister Legum Europae) Langobardenstraße 1
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