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Bundestagswahl:
Fristen für die Briefwahl


Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, am Sonntag, den 27. September, im Wahllokal die Stimme für die Partei ihrer Wahl abzugeben - sei es aus beruflichen oder anderen Gründen. Damit aber jeder an der Bundestagswahl teilnehmen kann, gibt es die Briefwahl. Was man dabei beachten muss, lesen Sie hier.

Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen allen Wahlberechtigten zugestellt worden. Mit der Karte kann auch Briefwahl beantragt werden. Dazu muss man nur die Karte ausfüllen, unterschreiben, in einen frankierten Umschlag stecken und an das Statistische Amt zurückschicken. Von dort werden dann die Briefwahlunterlagen innerhalb weniger Tage an den Antragsteller geschickt. Noch schneller geht es im Internet unter www.stuttgart.de/briefwahl. Hier kann man den Antrag ganz bequem von zu Hause stellen.

Wer bis zum 25. September persönlich beim Statistischen Amt in der Eberhardstraße 39 vorbeikommt, kann auch gleich seine Stimmen abgeben. Das Briefwahlbüro ist montags bis mittwochs von 7.15 bis
16 Uhr geöffnet, donnerstags von 7.15 bis 18 Uhr und freitags von
7.15 bis 13 Uhr. Am letzten Tag, Freitag, 25. September, ist ebenfalls bis 18 Uhr geöffnet.

Im äußeren Stadtgebiet werden Wahlscheine auch von den Bezirksämtern ausgestellt, jedoch nur bis einschließlich Donnerstag, 24. September, und zwar montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr, außerdem dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Für eine andere Person können die Unterlagen nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.

Bei plötzlicher Erkrankung ist Briefwahl auch noch kurzfristig möglich: Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die es unmöglich oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, den Wahlraum aufzusuchen, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, jedoch nur bei Statistischen Amt gestellt werden. Auch in diesem Fall können die Unterlagen nur dann durch Dritte abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird.


Unterschrift nicht vergessen
Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben wird. Ansonsten muss der Wahlbrief vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.

Wahlbriefe, die im Bereich der Deutschen Post AG in amtlichen roten Wahlbriefumschlägen zur Beförderung übergeben werden, brauchen vom Wähler nicht freigemacht zu werden. Wer jedoch eine besondere Versendungsform wie Luftpost-, Einschreib- oder Eilbrief in Anspruch nimmt, muss das entsprechende Porto selbst bezahlen. Wahlbriefe, die nicht im Bundesgebiet oder nicht im amtlichen Wahlumschlag aufgegeben werden, sind wie sonstige Postsendungen zu frankieren.

Um sicher zu gehen, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt eingeht, sollten Briefwähler innerhalb Deutschlands darauf achten, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 24. September, abzuschicken. Bei einer Briefwahl vom Ausland aus sollte der Wahlbrief deutlich vor dem Wahltag zurückgeschickt werden.


22.09.2009

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