Im 1. Teil ihrer neuen Reihe 'Neues im Recht' informiert die Rechtsanwaltskanzlei Steinecke in loser Folge über Gesetzesänderungen zum 01.01.2010 und neuere Entwicklungen im Bereich des Kindesunterhalts- und Erbrechts für die Bürger des Stadtteils.
1. Kindergeld und Kindesunterhalt
Das Kindergeld wird auf 184 € (1. Und 2. Kind), 190 € (3. Kind) 215 € (jedes weitere Kind) erhöht. Auch die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010 von 6.024 auf 7.008 Euro. Entsprechend ändert sich im Kindes-Unterhaltsrecht die Anrechnung auf 92 € (95 € oder 107,50 €). Änderungen ergeben sich auch bei der Einstufung in die Einkommensgruppen. Danach wird vom Regelfall 2 Unterhaltsberechtigte (früher 3) ausgegangen. Sind mehr (Herabstufung) oder weniger (Höhereinstufung) vorhanden sind Anpassungen notwendig. Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle wurden zum 1.1.2010 um ca. 13 % erhöht.
2. Erbrechtsreform Teil 1
2.1. Erbschaftssteuer Die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen sinken. Sie war bisher gegenüber anderen Verwandten erheblich höher.
Die Erbschaftssteuersätze in der Klasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. 2.2. Grundsätzliche Anpassung der Verjährung im Erbrecht an die Regelverjährung von 3 Jahren. 2.3. Das neue Erbrecht erkennt Pflegeleistungen jetzt besonders an. Wer sich ohne Gegenleistung um den Verstorbenen gekümmert hat, kann dafür gesetzliche Ausgleichsansprüche beim Erbe bekommen. Es wird daher künftig keine Rolle spielen, ob der Pflegende dafür auf berufliche Einnahmen verzichten musste oder nicht. Z.B. ein Erblasser wird über lange Zeit von seiner Tochter gepflegt. Der Sohn kümmert sich nicht. Der Nachlass beträgt 100.000 Euro. Die Pflegeleistungen sind mit 20.000 Euro zu bewerten. Von dem Nachlass wird zugunsten der Tochter der Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (100.000-20.000 ="" 80.000). Von den 80.000 Euro erhalten beide die Hälfte, die Tochter zusätzlich den Ausgleichsbetrag von 20.000 Euro. Im Ergebnis erhält die Tochter also 60.000 Euro.
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