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Rechtsanwalt Steinecke informiert
Teil 2: Weitere Änderungen zum 01.10.2010


Im 2. Teil ihrer neuen Reihe 'Neues im Recht' informiert die Rechtsanwaltskanzlei Steinecke in loser Folge über Gesetzesänderungen und neuere Entwicklungen im Bereich des Erbrechts für die Bürger des Stadtteils.

Teil 2 zur Erbrechtsreform
2.4. Modernisierung des Pflichtteilsrechts
Die Entziehungsgründe werden vereinheitlicht, indem sie künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen Anwendung finden.
Beispiel: Wird die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers durch seinen Sohn körperlich schwer misshandelt, rechtfertigt dies künftig eine Entziehung des Pflichtteils.
Künftig wird eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen. Zusätzlich muss es dem Erblasser unzumutbar sein, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen.
Mit der Reform wird die Stundung der Auszahlung des Pflichtteils bei Vermögen wie Eigenheim oder einem Unternehmen unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar sein.
Beispiel: In Zukunft kann auch der Neffe, der ein Unternehmen geerbt hat oder die Lebensgefährtin des Erblassers eine Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Kindern geltend machen, sofern die Erfüllung des Pflichtteils eine "unbillige Härte" darstellen würde.
Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch (Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils gegen den Erben oder den Beschenkten) wird reformiert.
Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegt:
Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. einbezogen


Übrigens: Rechtsanwalt Steinecke bietet ab sofort eine Rechtsberatung in Rot - immer Di. und Mi. ganztags in der Haldenrainstrasse 104 (neben der Volksbank)! Ohne Voranmeldung.


Rechtsanwaltskanzlei Thoralf Steinecke
(Magister Legum Europae)
Thoralf Steinecke
Langobardenstraße 1
70435 Stuttgart
Telefon 0711 8062854
Telefax 0711 8062855
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05.02.2010

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